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Bebauungspläne

Die hier hinterlegten Bebauungspläne geben keine Auskunft darüber, ob in diesem Bereich noch Grundstücke verkauft werden. Sie sollen jedoch eine erste Orientierungshilfe für evtl. Baufragen darstellen.

Bitte beachten Sie bei der Internetansicht von Bebauungsplänen folgende Nutzungshinweise:


Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.

Bitte beachten Sie, dass der auf dem Planteil angegebene Maßstab beim Ausdrucken unter Umständen nicht korrekt wiedergegeben wird.

Der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne erfordert zum Teil umfangreiches Fachwissen.


Neben den Bebauungsplänen können auch noch andere Satzungen und Verordnungen (z.B. Dachgaubensatzung) gelten. Darüber hinaus sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, wie z. B. das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.


Einzelne Regelungen und Bereiche eines Bebauungsplans können nachträglich geändert worden sein, aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten oder auch aktuell Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein.

 

Zur besseren Orientierung über die Lage und das Gebiet der Bebauungspläne sind diese auch im BayernAtlas hinterlegt.