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Wasser und Kanal

Wasserverbrauchsgebühr:

 

Gemeinde Dormitz

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Dormitz ist ausschließlich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe zuständig, welcher jedoch über die VG Dormitz (Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz) mitverwaltet wird.

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Internetseite www.zv-marloffstein.de.

 

Zu technischen Belangen bittet der Zweckverband, sich an die Erlanger Stadtwerke zu wenden:

 

09131/8230 Technische Beratung und Fragen zur Wasserqualität

09131/8233-3333 Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen und Unterbrechungen der Wasserlieferung

 

Information zur Trinkwasserqualität finden Sie unter

https://www.estw.de/de/Energie-Wasser/Wasser/Trinkwasserqualitaet/Trinkwasserqualitaet1.html

Analysenblatt zur Trinkwasserqualität und Wasserhärte

 

 

Gemeinde Kleinsendelbach

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Kleinsendelbach ist ausschließlich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe zuständig..

 

Kontakt:

Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe

Rathausplatz 1

90542 Eckental

 

Telefon-Verwaltung: 09126/298840

Telefon-technische Werkleitung: 09126/2988413

Telefax: 09126/293586

 

Notfälle nach Dienstschluss: 09126/5800

E-Mail:

Homepage: www.eckental.de

 

 

Information zur Trinkwasserqualität finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zweckverbands:

http://www.eckental-mfr.de/seite/de/markt/341/-/Wasserzweckverband.html.

 

 

Gemeinde Hetzles

Die Gemeinde Hetzles verfügt über eine eigenständige Wasserversorgung. Zuständig in allen diesbezüglichen Fragen ist demnach die Verwaltungsgemeinschaft Dormitz. Das Trinkwasser wird ständig durch ein unabhängiges Labor überprüft.

 

0151-16246222 Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen und Unterbrechungen der Wasserlieferung

 

Information zur Trinkwasserqualität

Wasseranalyse Hetzles 2022

 

Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:

 

Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung

x Kubikmeterpreis 1,29 Euro

+ jährliche Miete für den Wasserzähler 36,00 Euro                                     

= Wasserverbrauchsgebühr netto

+ Umsatzsteuer 5% (7%)                                                                                    

= Wasserverbrauchsgebühr brutto

- während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)

= Nachzahlung oder Rückerstattung

 

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z. B. Mietern ist nicht möglich.

 

Bei Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) wenden Sie sich bitte an Frau Bergemann (Telefon 09134/9969-27). Für technische Fragen steht Ihnen Herr Drescher (Telefon 09134/9969-13) zur Verfügung.

 

 

Kanalgebühr (Entwässerung):

 

Für Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach teilen sich der Abwasserverband Schwabachtal und die jeweilige Gemeinde die Zuständigkeiten. Die Gemeinde übernimmt die Abrechnung der Kanalgebühren. Deren Berechnung entspricht dem oben genannten Schema beim Wasser. Die Preise belaufen sich auf:

 

Kanalgebühren/m³ und Grundpreise/Jahr
  Dormitz Hetzles Kleinsendelbach
Preis/m³ 2,13 € / 2,28 € 2,95 € 2,33 €
Grundpreis/Jahr 30,72 € / 49,08 € 57,90 € 65,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Auch hier gilt: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z. B. Mietern ist nicht möglich.

 

 

Gartenbewässerung

Hinweis: Die für die Gartenbewässerung verwendete Wassermenge kann bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht werden. Sie muss zu diesem Zweck über einen getrennten Zähler erfasst werden, den der Anschlussnehmer selbst installieren und warten lässt. Der Zähler ist so anzubringen, dass nach ihm nur noch außerhalb des Hauses Wasser entnommen werden kann. Näheres entnehmen Sie bei Bedarf dem entsprechenden Antrag, den Sie nachstehend herunterladen können. Achtung: Es ist nicht zulässig, über die Leitung des Gartenwasserzählers Swimmingpools oder Planschbecken zu befüllen. Deren Wasser wird schlussendlich der Kanalisation zugeführt und verursacht dort den gleichen Entsorgungsaufwand wie im Haushalt verwendetes Wasser. Ein Abzug solcher Mengen ist deshalb nicht möglich.

 

Antrag Gartenwasserzähler

 

 

Für Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) steht Ihnen Frau Mehl (Telefon 09134/9969-17) zur Verfügung.