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Finanzverwaltung
Kasse
Für alle Fragen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs steht Ihnen Frau Reichert (Tel. 09134/9969-25) zur Verfügung.
Sofern Sie bisher die Zahlungen selbst erledigen, nun jedoch am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Wählen Sie bitte dazu unten die Gemeinde oder Behörde aus, der Sie eine Einzugsermächtigung erteilen wollen und laden Sie das Einzugsermächtigungsformular herunter
Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung in allen Fällen die Finanzadresse an, die den Steuerbescheiden (umrandetes Feld) zu entnehmen ist. Ansonsten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung gegeben werden.
Bankverbindungen
GEMEINDE DORMITZ | DE63 7635 1040 0000 3200 93 |
GEMEINDE HETZLES | DE10 7635 1040 0000 3200 77 |
GEMEINDE KLEINSENDELBACH | DE32 7635 1040 0000 3200 69 |
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ | DE85 7635 1040 0000 3204 73 |
ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER MARLOFFSTEINER GRUPPE | DE38 7635 1040 0000 3351 90 |
Fälligkeitstermine
Die laufenden Kommunalabgaben sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Grundsteuer (in vier Teilen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
Wasserverbrauchsgebühr (vier Abschlagszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November und eine Abrechnung zum Jahresende)
Abwasserentsorgungsgebühr (siehe Wasserverbrauchsgebühr; in Kleinsendelbach entfällt der 15. November)
Hundesteuer (in einem Betrag zum 1. März)
Gewerbesteuer (je nach Festlegung im gemeindlichen Erhebungsbescheid)
Es wird gebeten den Zahlungstermin einzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Beträge ein Säumniszuschlag und im Falle der Mahnung zusätzlich noch eine Mahngebühr anfallen.
Denjenigen Bürgern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen auf deren Konten belastet. Zur Vermeidung von Doppel-Zahlungen sollten diese selbst keine Überweisungen an die Gemeinden vornehmen.
Für alle wiederkehrenden Steuern und Abgaben gilt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, dass so lange kein neuer Bescheid ergeht, bis sich nicht die Höhe der Beträge oder deren Grundlagen ändern. Sofern Bürger nicht per Einzugsermächtigung am automatischen Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen sie selbst aufgrund vorhandener Bescheide die Beträge ermitteln und überweisen.
Gemeindesteuern
Für Fragen zum Thema Gemeindesteuern steht Ihnen Frau Zinke (Telefon 09134/9969-23) zur Verfügung.
Grundsteuer
Die Grundsteuer bemisst sich nach dem "Einheitswert" eines Anwesens, welchen das zuständige Finanzamt (hier: Forchheim) feststellt. Aus diesem errechnet sich der "Messbetrag", der mittels eines entsprechenden "Mess-Bescheides" sowohl dem Grundeigentümer, als auch der Gemeinde rechtsverbindlich mitgeteilt wird.
Daraufhin multipliziert die Gemeinde diesen "Messbetrag" mit ihrem "Hebesatz" (siehe nachfolgende Tabelle) und errechnet so die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Diese wird wiederum per Bescheid gegenüber dem Eigentümer erhoben.
Formel: Einheitswert des Anwesens => Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = jährliche Grundsteuer
Hebesätze | Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach |
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Anwesen) | 350 % | 350 % | 350 % |
Grundsteuer B (sonstige) | 350 % | 325 % | 350 % |
GRUNDSTEUERREFORM - neue Hebesätze zum 01.01.2025
Hebesätze | Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach |
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Anwesen) | 265 % | 300 % | 190 % |
Grundsteuer B (sonstige) | 265 % | 180 % | 190 % |
Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur dann von Seiten der Gemeinde und des Finanzamtes neue Bescheide ergehen, wenn sich die Steuerbeträge, Steuerpflichtigen (=Eigentümer) oder Berechnungsgrundlagen geändert haben. Ist dies nicht der Fall, so gelten die alten Bescheide unverändert. Demnach ist es denkbar, dass Sie seit der Euroumstellung keinen neuen Grundsteuerbescheid und seit der Fertigstellung Ihres Wohnhauses keinen Messbescheid mehr erhalten haben.
Sofern Sie Widerspruch einlegen möchten, weil Ihnen die Grundsteuer zu hoch erscheint, müssen Sie diesen gegen den "Messbescheid" beim Finanzamt einlegen. Auch hier gilt die Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheides. Ein Widerspruch gegen den gemeindlichen Bescheid wäre diesbezüglich zwecklos, da die Besteuerungsgrundlagen das Finanzamt festsetzt. Das Finanzamt Forchheim (Dechant-Reuder-Straße 6, 91301 Forchheim) erreichen Sie telefonisch unter 09191/626-0.
Gewerbesteuer
Das Verfahren der Gewerbesteuer ist den steuerpflichtigen Betrieben, bzw. den für sie tätigen Steuerberatern bekannt. Die Steuerbeträge und Fälligkeiten ergeben sich aus den einzelnen Festsetzungen im Gewerbesteuerbescheid. Wir verzichten deshalb auf nähere Ausführungen und teilen auf dieser Seite lediglich die geltenden Steuerhebesätze mit:
Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach | |
Gewerbesteuer - Hebesatz | 380 % | 350 % | 380 % |
Hundesteuer
Hundesteuer ist grundsätzlich für jeden Hund zu zahlen, der älter als 4 Monate ist und länger als vier Monate im jeweiligen Kalenderjahr gehalten wird.
Die Steuer wird jährlich berechnet und erhoben. Anteilsbeträge sind laut Hundesteuersatzung nicht vorgesehen (wie z.B. halber Satz bei nur 6 Monate dauernder Hundehaltung). Eine Unterscheidung nach Rassen findet nicht statt (ausgenommen: "Kampfhunde*").
*Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. In Kleinsendelbach beträgt die Steuer für einen Kampfhund 800,-- Euro. Hiervon gibt es keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung.
Steuersätze | Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach |
1. Hund | 45,-- Euro | 50,-- Euro | 50,-- Euro |
2. Hund | 65,-- Euro | 75,-- Euro | 75,-- Euro |
3. und weitere Hunde | 85,-- Euro | 100,-- Euro | 100,-- Euro |
Das An- und Abmeldeformular zur Hundesteuer können Sie hier herunterladen.
Gebühren
Wasserverbrauchsgebühren
Die jährlichen Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
| Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung |
x | Kubikmeterpreis: je nach Anbieter |
+ | jährliche Miete für den Wasserzähler: je nach Anbieter |
= | Wasserverbrauchsgebühr netto |
+ | Umsatzsteuer 7% |
= | Wasserverbrauchsgebühr brutto |
- | während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) |
= | Nachzahlung oder Rückerstattung |
Gemeinde Dormitz
Gemeinde Dormitz
Für die Wasserversorgung der Gemeinde Dormitz ist ausschließlich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe zuständig, welcher jedoch über die VG Dormitz (Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz) mitverwaltet wird.
Die jährlichen Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
| Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung |
x | Kubikmeterpreis: 2,40 Euro |
+ | jährliche Miete für den Wasserzähler: 60,00 Euro |
= | Wasserverbrauchsgebühr netto |
+ | Umsatzsteuer 7% |
= | Wasserverbrauchsgebühr brutto |
- | während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) |
= | Nachzahlung oder Rückerstattung |
Gemeinde Hetzles
Die Gemeinde Hetzles verfügt über eine eigenständige Wasserversorgung.
Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung
x Kubikmeterpreis 1,71 Euro
+ jährliche Miete für den Wasserzähler 60,00 Euro
= Wasserverbrauchsgebühr netto
+ Umsatzsteuer 7% ____
= Wasserverbrauchsgebühr brutto
- während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)
= Nachzahlung oder Rückerstattung
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z. B. Mietern ist nicht möglich.
Gemeinde Kleinsendelbach
Für die Wasserversorgung der Gemeinde Kleinsendelbach ist ausschließlich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe zuständig.
Kontakt:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe
Rathausplatz 1
90542 Eckental
Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung
x Kubikmeterpreis 1,68 Euro
+ jährliche Miete für den Wasserzähler 40,00 Euro
= Wasserverbrauchsgebühr netto
+ Umsatzsteuer 7% ____
= Wasserverbrauchsgebühr brutto
- während des Jahres gezahlte Abschläge ______________________________
= Nachzahlung oder Rückerstattung
Mehr Informationen unter
Kanalgebühren
Entwässerung
Für Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach teilen sich der Abwasserverband Schwabachtal und die jeweilige Gemeinde die Zuständigkeiten. Die Gemeinde übernimmt die Abrechnung der Kanalgebühren. Deren Berechnung entspricht dem oben genannten Schema beim Wasser. Die Preise belaufen sich auf:
Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach | |
Preis/m³ | 2,11 € / 2,28 € | 2,95 € | 2,33 € |
Grundpreis/Jahr | 30,72 € / 49,08 € | 57,90 € | 65,00 € |
Auch hier gilt: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z. B. Mietern ist nicht möglich.
Gartenbewässerung
Hinweis: Die für die Gartenbewässerung verwendete Wassermenge kann bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht werden. Sie muss zu diesem Zweck über einen getrennten Zähler erfasst werden, den der Anschlussnehmer selbst installieren und warten lässt. Der Zähler ist so anzubringen, dass nach ihm nur noch außerhalb des Hauses Wasser entnommen werden kann. Näheres entnehmen Sie bei Bedarf dem entsprechenden Antrag, den Sie nachstehend herunterladen können. Achtung: Es ist nicht zulässig, über die Leitung des Gartenwasserzählers Swimmingpools oder Planschbecken zu befüllen. Deren Wasser wird schlussendlich der Kanalisation zugeführt und verursacht dort den gleichen Entsorgungsaufwand wie im Haushalt verwendetes Wasser. Ein Abzug solcher Mengen ist deshalb nicht möglich.
Für Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) steht Ihnen Frau Mehl (Telefon 09134/9969-17) zur Verfügung.