- Start
- Bürgeramt
Bürgeramt
Im Bürgeramt werden folgende Vorgänge bearbeitet:
Meldewesen
An-, Um- oder Abmeldungen Ihres Wohnsitzes
Anmeldung Ihres Wohnsitzes
Bei einem Umzug in unser Gemeindegebiet müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei uns anmelden. Aus Legitimationsgründen ist ein persönliches Erscheinen der betreffenden Person/en erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) aller Mitziehender
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt vom Eigentümer oder Vermieter)
- ggf. Geburtsurkunde der Kinder (sofern noch kein Ausweisdokument vorhanden)
- ggf. Sorgerechtserklärung/Negativerklärung
- ggf. Eheurkunde oder Scheidungsurteil
- ggf. Vollmacht der Mitziehenden
Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb von Deutschland muss KEINE Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erfolgen; die Mitteilung wird bei Anmeldung in der neuen Gemeinde automatisch versandt.
Wird die Wohnung jedoch in das Ausland verlegt, müssen Sie sich bei uns abmelden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aller Wegziehender
- ggf. Vollmacht der Mitziehenden
Abmeldung Ihrer Nebenwohnung
Ihre Nebenwohnung müssen Sie immer in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde abmelden, wenn diese aufgegeben wird.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelle Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) aller Wegziehender
- ggf. Vollmacht der Mitziehenden
Polizeiliches Führungszeugnis
Das (erweiterte) Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen und kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich durch den Betroffenen zu beantragen; eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich nicht zugelassen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 7-10 Werktage. Da das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz erstellt wird, kann hierfür keine Gewähr übernommen werden. In einzelnen Fällen kann es zu einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen kommen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelles Ausweisdokument
- Antrag (bei einem erweiterten Führungszeugnis)
Pässe und Ausweise
Wissenswertes zum Personalausweis und Reisepass
Beantragung von Ausweisen
Bitte informieren Sie sich vorab auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, welches Dokument aktuell benötigt wird.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Zur Beantragung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
altes Ausweisdokument
aktuelles biometrische Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
ggf. Geburtsurkunde
Reisepass für unter 18-Jährige sowie Personalausweis für unter 16-jährige ZUSÄTZLICH bitte:
unterschriebene Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (diese können Sie hier abrufen)
Ausweise/Pässe der gesetzlichen Vertreter
Anwesenheitspflicht des Kindes (Identitätsfeststellung ist auch bei Kindern notwendig!)
Beantragung vorläufiger Personalausweis
Beantragung vorläufiger Reisepass
Beantragung Ausweisdokumente für Kinder
Zustimmungserklärung für die Beantragung eines Passes oder Ausweises
Statusabfrage
Unter
www.vgdormitz.de/statusabfrage
erfahren Sie, ob sich Ihr Ausweisdokument noch in der Erstellung befindet oder schon abholbereit ist.
Abholung
Sofern Pässe und Ausweise durch eine andere Person als dem eigentlichen Inhaber abgeholt werden sollen, ist dafür die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Das Formular hierzu erhalten Sie auf Wunsch bei der Beantragung oder können es im .pdf Format herunterladen:
Diebstahl oder Verlust von Ausweisdokumenten
Bei Diebstahl: Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle stellen
Bei Verlust: Verlustanzeige bei uns persönlich stellen oder online unter
www.vgdormitz.de/verlustanzeige
Zur Anzeige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
wenn vorhanden: ein weiteres Ausweisdokument
Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden
ggf. Abdruck der Diebstahlanzeige von der Polizei
Info über Verlustdaten (Datum, Ort, Umstände)
Gewerberecht, Gewerbe/-an/-ab/-ummeldung
Friedhofsamt
Inhalt folgt