Beantragung von Renten
Was wird für den Rentenantrag benötigt?
Allgemeine Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Rentenversicherungsnummer
- Steuer-Identifikationsnummer
- Krankenversichertenkarte
- Anschrift der letzten Krankversicherung sowie ggf. Aufstellung über alle vorherigen Krankenversicherungen mit Anschrift und tagesgenauen Angaben zum Wechsel für die Zeit ab 01.01.1992
- Stamm- oder Familienbuch / Geburtsnachweis Kinder
- Gesamte Rentenversicherungsunterlagen mit Rentenversicherungsnummer
- Individuelle Rentenauskunft (nicht „Renteninformation“)
- ggf. anfordern bei: DRV Nordbayern oder Bund
- Nachweise über die Ausbildungszeit (z. B. Ausbildungsvertrag, Prüfungszeugnisse, Exmatrikulation, Diplome o. ä)
- ggf. Schwerbehindertenausweis und -bescheid
- Aufstellung über bisherige berufliche Tätigkeit (Arbeitgeber mit Anschrift)
- Angaben über Zusatzversorgungsrenten (z. B. Betriebsrente mit genauer Bezeichnung und Anschrift der gewährenden Stelle und deren Aktenzeichen/Personalnummer)
- ggf. Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle (bei Beamten)
- Bankverbindung zur Überweisung der Rente
- Angabe über die Höhe ihres Bruttoverdienstes
zusätzlich bei Altersrente:
- ggf. Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
- ggf. Altersteilzeitvertrag
- wenn Sie arbeitslos sind: den letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
- wenn Sie neben Ihrer Rente hinzuverdienen möchten: die Höhe Ihres voraussichtlichen Verdienstes (NEU: bei vorgezogener Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze, nur bei EU-Renten)
zusätzlich bei Witwen-/Witwerrente:
- Sterbeurkunde der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners sowie Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der oder des Verstorbenen
- bei Erziehungsrenten: Nachweis über die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Nachweis über Berufliche Ausbildung des Verstorbenen
zusätzlich bei Waisenrente:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Geburtsurkunde der Waise
- ggf. Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über einen Freiwilligendienst bei Waisen über 18 Jahren
- ggf. Dienstzeitbescheinigung sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde
- ggf. eigene Versicherungsnummer der Waise
- Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Verstorbenen ab 01.01.1992, wenn dieser kein Rentenbezieher war.
Weitere Informationen zum Thema finden sie auf der Internetseite der
Deutschen Rentenversicherung (DRV):