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Gemeindesteuern

Grundsteuer
Die Grundsteuer bemisst sich nach dem "Einheitswert" eines Anwesens, welchen das zuständige Finanzamt (hier: Forchheim) feststellt. Aus diesem errechnet sich der "Messbetrag", der mittels eines entsprechenden "Mess-Bescheides" sowohl dem Grundeigentümer, als auch der Gemeinde rechtsverbindlich mitgeteilt wird.

Daraufhin multipliziert die Gemeinde diesen "Messbetrag" mit ihrem "Hebesatz" (siehe nachfolgende Tabelle) und errechnet so die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Diese wird wiederum per Bescheid gegenüber dem Eigentümer erhoben.

Formel: Einheitswert des Anwesens => Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = jährliche Grundsteuer

 

Hebesätze Dormitz Hetzles Kleinsendelbach
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Anwesen) 350 % 350 % 350 %
Grundsteuer B (sonstige) 350 % 325 % 350 %


Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur dann von Seiten der Gemeinde und des Finanzamtes neue Bescheide ergehen, wenn sich die Steuerbeträge, Steuerpflichtigen (=Eigentümer) oder Berechnungsgrundlagen geändert haben. Ist dies nicht der Fall, so gelten die alten Bescheide unverändert. Demnach ist es denkbar, dass Sie seit der Euroumstellung keinen neuen Grundsteuerbescheid und seit der Fertigstellung Ihres Wohnhauses keinen Messbescheid mehr erhalten haben.

Sofern Sie Widerspruch einlegen möchten, weil Ihnen die Grundsteuer zu hoch erscheint, müssen Sie diesen gegen den "Messbescheid" beim Finanzamt einlegen. Auch hier gilt die Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheides. Ein Widerspruch gegen den gemeindlichen Bescheid wäre diesbezüglich zwecklos, da die Besteuerungsgrundlagen das Finanzamt festsetzt. Das Finanzamt Forchheim (Dechant-Reuder-Straße 6, 91301 Forchheim) erreichen Sie telefonisch unter 09191/626-0.

Gewerbesteuer
Das Verfahren der Gewerbesteuer ist den steuerpflichtigen Betrieben, bzw. den für sie tätigen Steuerberatern bekannt. Die Steuerbeträge und Fälligkeiten ergeben sich aus den einzelnen Festsetzungen im Gewerbesteuerbescheid. Wir verzichten deshalb auf nähere Ausführungen und teilen auf dieser Seite lediglich die geltenden Steuerhebesätze mit:

 

  Dormitz Hetzles Kleinsendelbach
Gewerbesteuer - Hebesatz 380 % 350 % 380 %


Hundesteuer
Hundesteuer ist grundsätzlich für jeden Hund zu zahlen, der älter als 4 Monate ist und länger als vier Monate im jeweiligen Kalenderjahr gehalten wird.

Die Steuer wird jährlich berechnet und erhoben. Anteilsbeträge sind laut Hundesteuersatzung nicht vorgesehen (wie z.B. halber Satz bei nur 6 Monate dauernder Hundehaltung). Eine Unterscheidung nach Rassen findet nicht statt (ausgenommen: "Kampfhunde*").

 

*Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. In Kleinsendelbach beträgt die Steuer für einen Kampfhund 800,-- Euro. Hiervon gibt es keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung.

 

Steuersätze Dormitz Hetzles Kleinsendelbach
1. Hund 45,-- Euro 50,-- Euro 50,-- Euro
2. Hund 65,-- Euro 75,-- Euro 75,-- Euro
3. und weitere Hunde 85,-- Euro 100,-- Euro 100,-- Euro


Das An- und Abmeldeformular zur Hundesteuer können Sie hier herunterladen.

Für Fragen zum Thema Gemeindesteuern steht Ihnen Frau Zinke (Telefon 09134/9969-23) zur Verfügung.