Kasse
Fälligkeitstermine
Die laufenden Kommunalabgaben sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Grundsteuer (in vier Teilen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
Wasserverbrauchsgebühr (vier Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und eine Abrechnung zum Jahresende)
Abwasserentsorgungsgebühr (siehe Wasserverbrauchsgebühr; in Kleinsendelbach entfällt der 15.11.)
Hundesteuer (in einem Betrag zum 01. März)
Gewerbesteuer (je nach Festlegung im gemeindlichen Erhebungsbescheid)
Für alle wiederkehrenden Steuern und Abgaben gilt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, dass so lange kein neuer Bescheid ergeht, bis sich nicht die Höhe der Beträge oder deren Grundlagen ändern. Sofern Bürger nicht per Einzugsermächtigung am automatischen Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen sie selbst aufgrund vorhandener Bescheide die Beträge ermitteln und überweisen.
Zur Begleichung von Gebührenbescheiden nutzen Sie bitte folgende Konten für die
GEMEINDE DORMITZ: | DE63 7635 1040 0000 3200 93 |
GEMEINDE HETZLES: | DE10 7635 1040 0000 3200 77 |
GEMEINDE KLEINSENDELBACH: | DE32 7635 1040 0000 3200 69 |
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ: | DE85 7635 1040 0000 3204 73 |
für den
ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG MARLOFFSTEINER GRUPPE: DE38 7635 1040 0000 3351 90
Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung in allen Fällen die Finanzadresse an, die den Steuerbescheiden (umrandetes Feld) zu entnehmen ist. Ansonsten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung gegeben werden.
Es wird gebeten den Zahlungstermin einzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Beträge ein Säumniszuschlag und im Falle der Mahnung zusätzlich noch eine Mahngebühr anfallen.
Denjenigen Bürgern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen auf deren Konten belastet. Zur Vermeidung von Doppel-Zahlungen sollten diese selbst keine Überweisungen an die Gemeinden vornehmen.
Sofern Sie bisher die Zahlungen selbst erledigen, nun jedoch am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Wählen Sie bitte dazu unten die Gemeinde oder Behörde aus, der Sie eine Einzugsermächtigung erteilen wollen und laden Sie das Einzugsermächtigungsformular herunter
Für alle Fragen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs steht Ihnen Frau Reichert (Tel. 09134/9969-25) zur Verfügung.