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Fundbüro

Wer eine verlorene Sache findet und den Besitzer nicht kennt, muss diese beim Fundamt (-> Rathaus Dormitz, im Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) abgeben (§ 965 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Sollte dort niemand erreichbar (z.B. am Wochenende) und die Sache dringlich sein, ist die Abgabe auch bei der Polizeiinspektion Forchheim möglich.

 

Sofern der Gegenstand dann vom Besitzer abgeholt wird, besteht Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB). Ist der Gegenstand nach sechs Monaten noch nicht abgeholt worden, hat der Finder Anspruch auf die Fundsache (§ 973 BGB; bitte bei Abgabe der Fundsache angeben, ob hieran Interesse besteht!).

 

Sollte eine sperrige oder sehr schwere Sache gefunden worden sein, die der Finder nicht selbst abgeben kann, ist das Fundamt zu informieren, welches dann die Abholung veranlasst. Keinesfalls darf ein Fundgegenstand behalten werden. Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand (§ 246 Strafgesetzbuch)!

 

Die aktuell aufbewahrten Fundgegenstände werden (vierzehntägig aktualisiert) auf dieser Seite veröffentlicht. Die Abgabe beim Fundamt ist gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass es zuweilen bis zu vier Wochen und länger dauern kann, bis verlorene Gegenstände bei uns abgegeben werden.

Folgendes ist zuletzt im Fundamt (Rathaus Dormitz, am Empfang im Erdgeschoss) abgegeben worden:

 

Referenznummer

Fundort

Fundgegenständen

F09474001-F2023/000006

Dormitz

Elektrofahrrad schwarz

F09474001-F2023/000005

Kleinsendelbach Fahrradweg Richtung Brand

Schlüsselbund an Kordelband

F09474001-F2023/000007

Dormitz

Herrenfahrrad, Marke Triumph

F09474001-F2023/000008

Dormitz

Scooter schwarz/türkis