Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pässe und Ausweise

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

 

 Abschaffung des Kinderreisepasses ©Bayerisches Innenministerium Abschaffung des Kinderreisepasses

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums des Inneren und Heimat (BMI) unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

 

 

Informationen zum neuen Personalausweis ab 2. August 2021; Pflicht zur Aufnahme der Fingerabdrücke

Bisher konnte bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer gewählt werden, ob die Fingerabdrücke mit aufgenommen werden sollen oder nicht. Ab 2. August 2021 gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, denn die Fingerabdrücke sind ab diesem Zeitpunkt bei Beantragungen von Personalausweisen verpflichtend zu hinterlegen.

Im Chip des Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Personalausweis aufgenommen. Spätestens wenn der Ausweis bei uns abgeholt wird, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller (Bundesdruckerei) sowie im Bürgerbüro gelöscht.

Zudem ändert sich auch das Aussehen des Personalausweises. Das Symbol für die Europäische Union ist dann auf der Vorderseite links oben abgebildet.

 Personalausweis   

 

Wichtig: Die bisher ausgegebenen und beantragten Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen durch die Änderung keinen neuen Ausweis beantragen. Für die Beantragung von Ausweisen und auch allen anderen Amtsgeschäften ist die vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09134 9969-33 bzw. die Online-Terminbuchung über unser Terminbuchungsportal erforderlich.

 

 

Beantragung von Ausweisen

 

! WICHTIG !

Bitte informieren Sie sich vorab auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, welches Dokument aktuell benötigt wird. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

Wissenswertes über das Beantragen von Pässen und Ausweisen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz haben wir in nachfolgenden Informationsblättern zusammengestellt, die Sie im .pdf Format herunterladen können (Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

 

Beantragung, Verlängerung oder Aktualisierung Kinderreisepass
Zustimmungserklärung für die Beantragung eines Passes oder Ausweises 

 

Beantragung Personalausweis

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis

 

Beantragung Reisepass

 

Beantragung vorläufiger Reisepass

 

 

Statusabfrage Ausweis

 

Im Bürger Service Portal erfahren Sie, ob sich Ihr Ausweisdokument noch in der Erstellung befindet oder schon abholbereit ist.

 

 

Abholung durch Dritte

 

Sofern Pässe und Ausweise durch eine andere Person als dem eigentlichen Inhaber abgeholt werden sollen, ist dafür die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Das Formular hierzu können Sie im .pdf Format herunterladen (auch hierfür benötigen Sie das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei):

 

 

Diebstahl oder Verlust von Ausweisdokumenten

 

Was in diesen Fällen zu tun ist, entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Informationsblatt "Diebstahl- bzw. Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes".

 

 

Weitere Informationen

 

Allgemeines über das Passwesen können Sie auch den folgenden "Baynet" Seiten der Staatsregierung entnehmen (bitte anklicken - ein neues Fenster erscheint dann):

1. Personalausweise

2. Reisepässe

3. Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt (seit 01.11.2005 werden keine "Kinderausweise" mehr ausgestellt).

 

Informationen zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010 (elektronische Identifikation, etc.) können Sie auf folgender Seite nachlesen:

http://www.personalausweisportal.de

 

 

Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab dem 14. Lebensjahr bei der Gemeinde (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) beantragt werden.

 

Bitte beachten Sie: Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich durch den Betroffenen zu beantragen (§ 30 Abs. 1 BZRG). Und kann auch nur an den Betroffenen zum Versand adressiert werden (§ 30 Abs. 4 BZRG).

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Informationsblatt "Beantragung eines Führungszeugnisses" und der entsprechenden "Baynet"-Seite der Staatsregierung, welche Sie hier anklicken können (ein neues Fenster erscheint dann).

 

 

Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes besitzen, in dem die Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) zuerkannt sind, können einen Parkausweis erhalten, mit dem europaweit eine Reihe von Parkerleichterungen (u.a. die Benutzung von Behindertenparkplätzen) gewährt wird.

 

Den Antrag können Sie hier als .pdf Format herunterladen (5 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei). Bitte reichen Sie diesen zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

In Bayern können unter bestimmten Voraussetzungen, deren Vorliegen vom Versorgungsamt bestätigt werden muss, auch Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt werden, bei denen im Ausweis die Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson notwendig) zuerkannt sind. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 80 % betragen.

Den Antrag können Sie hier im .pdf Format herunterladen (6 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei). Bitte reichen Sie diesen zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

 

Fischereischeine

Die Gemeinden sind auch für die Ausstellung von Fischereischeinen und Jugendfischereischeinen zuständig. Die Gebühren hierfür beurteilen sich nach dem Lebensalter bei Antragstellung. Eine Übersicht dazu können Sie hier im .pdf Format herunterladen (6 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

 

Folgende Voraussetzungen sind im Einzelnen zu beachten:

1. Fischereischein (ab dem 14. Lebensjahr)

Für den Antrag ist ein Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung zusammen mit zwei aktuellen Passbildern vorzulegen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

2. Jugendfischereischein (von 10 bis 18 Jahren)

Es ist neben zwei aktuellen Passbildern auch die Zustimmung beider Elternteile mitzubringen. Persönliches Erscheinen (ersatzweise die Abholung durch die Eltern) ist erforderlich.