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Die Gemeinde Hetzles verfügt über eine eigenständige Wasserversorgung. Zuständig in allen diesbezüglichen Fragen ist demnach die Verwaltungsgemeinschaft Dormitz. Das Trinkwasser wird ständig durch ein unabhängiges Labor überprüft.
0151-16246222 für Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen und Unterbrechungen der Wasserlieferung
Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung
x Kubikmeterpreis 1,71 Euro
+ jährliche Miete für den Wasserzähler 60,00 Euro
= Wasserverbrauchsgebühr netto
+ Umsatzsteuer 7%___
= Wasserverbrauchsgebühr brutto
– während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)
= Nachzahlung oder Rückerstattung
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z. B. Mietern ist nicht möglich.
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