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Pässe und Ausweise

Personalausweis, Reisepass

 

Informationen zum Personalausweis

 

Pflicht zur Aufnahme der Fingerabdrücke

seit 2. August 2021 gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, denn die Fingerabdrücke sind ab diesem Zeitpunkt bei Beantragungen von Personalausweisen verpflichtend zu hinterlegen.

Chip im Personalausweis

Im Chip des Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Personalausweis aufgenommen. Spätestens, wenn der Ausweis bei uns abgeholt wird, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller (Bundesdruckerei) sowie im Bürgerbüro gelöscht.

Informationen zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010 (elektronische Identifikation, etc.) können Sie auf folgender Seite nachlesen:

http://www.personalausweisportal.de 

 

Wichtig: Für die Beantragung von Ausweisen und auch allen anderen Amtsgeschäften ist die vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09134 9969-33 bzw. die Online-Terminbuchung über unser Terminbuchungsportal erforderlich.

 

Beantragung von Ausweisen

Wissenswertes zur Beantragung von Pässen und Ausweisen

! WICHTIG !

Bitte informieren Sie sich vorab auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, welches Dokument aktuell benötigt wird. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

 

 

Statusabfrage Ausweis und Reisepass

 

Im Bürger Service Portal erfahren Sie, ob sich Ihr Ausweisdokument noch in der Erstellung befindet oder schon abholbereit ist.

 

 

Abholung durch Dritte

 

Sofern Pässe und Ausweise durch eine andere Person als dem eigentlichen Inhaber abgeholt werden sollen, ist dafür die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Das Formular hierzu können Sie im .pdf Format herunterladen:

 

 

Diebstahl oder Verlust von Ausweisdokumenten

 

Was in diesen Fällen zu tun ist, entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Informationsblatt "Diebstahl- bzw. Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes".

 

 

Weitere Informationen

 

Allgemeines über das Passwesen können Sie auch den folgenden "Baynet" Seiten der Staatsregierung entnehmen (bitte anklicken - ein neues Fenster erscheint dann):

1. Personalausweise

2. Reisepässe

 

KInderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt (-> siehe Beantragung Ausweisdokumente für Kinder).

 

 

 

 

Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab dem 14. Lebensjahr bei der Gemeinde (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) beantragt werden.

 

Bitte beachten Sie: Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich durch den Betroffenen zu beantragen (§ 30 Abs. 1 BZRG). Und kann auch nur an den Betroffenen zum Versand adressiert werden (§ 30 Abs. 4 BZRG).

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Informationsblatt "Beantragung eines Führungszeugnisses" und der entsprechenden "Baynet"-Seite der Staatsregierung, welche Sie hier anklicken können (ein neues Fenster erscheint dann).

 

 

Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes besitzen, in dem die Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) zuerkannt sind, können einen Parkausweis erhalten, mit dem europaweit eine Reihe von Parkerleichterungen (u.a. die Benutzung von Behindertenparkplätzen) gewährt wird.

 

Den Antrag können Sie hier als .pdf Format herunterladen. Bitte reichen Sie diesen persönlich zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

In Bayern können unter bestimmten Voraussetzungen, deren Vorliegen vom Versorgungsamt bestätigt werden muss, auch Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt werden, bei denen im Ausweis die Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson notwendig) zuerkannt sind. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 80 % betragen.

Den Antrag können Sie hier im .pdf Format herunterladen. Bitte reichen Sie diesen persönlich zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin online unter https://www.terminland.de/vgdormitz/ oder unter Tel. 09134-996933.

 

Fischereischeine

Die Gemeinden sind auch für die Ausstellung von Fischereischeinen und Jugendfischereischeinen zuständig. Die Gebühren hierfür beurteilen sich nach dem Lebensalter bei Antragstellung. Eine Übersicht dazu können Sie hier im .pdf Format herunterladen.

 

Folgende Voraussetzungen sind im Einzelnen zu beachten:

1. Fischereischein (ab dem 14. Lebensjahr)

Für den Antrag ist ein Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung zusammen mit einem aktuellen Passbild vorzulegen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

2. Jugendfischereischein (von 10 bis 18 Jahren)

Es ist neben einem aktuellen Passbild auch die Zustimmung beider Elternteile mitzubringen. Persönliches Erscheinen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist erforderlich. Die Zustimmungserklärung Jugendfischereischein können Sie hier herunterladen.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin online unter https://www.terminland.de/vgdormitz/ oder unter Tel. 09134-996933.