VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ

Meldewesen

 

Meldungen bei Wohnsitzwechseln

 

Sofern sich Ihr Haupt- und Nebenwohnsitz ändert, müssen Sie dies grundsätzlich bei der Gemeinde melden. Folgende Punkte sind zu beachten:

 

Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde (bzw. Ummeldung innerhalb der Gemeinde) 

Bei einem Wohnsitzwechsel muss innerhalb einer Woche nach Zuzug eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde erfolgen. Aus Legitimationsgründen ist ein persönliches Erscheinen (-> im Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) der betreffenden Person/en erforderlich. Hierbei ist ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mitzubringen. Gebühren werden hierfür nicht erhoben.

 

Abmeldung bei der alten Wohnsitzgemeinde

Seit dem 01. Juni 2004 ist es bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes nicht mehr erforderlich, sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, welche dann die bisherige Meldebehörde verständigt. Die Meldebehörden nehmen in Folge dessen Anmeldungen künftig ohne die Vorlage von Abmeldebestätigungen entgegen.

Wird die Wohnung jedoch in das Ausland verlegt, bleibt die Pflicht zur Abmeldung unverändert bestehen. Ebenso ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn diese aufgegeben wird.

 

 


 

Lohnsteuerkarten

 

Im Jahr 2010 erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Nähere Informationen können Sie hier im .pdf Format herunterladen (42 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

 

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