![]() |
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ |
Kasse |
Fälligkeitstermine
Die laufenden Kommunalabgaben sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Grundsteuer (in vier Teilen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
Wasserverbrauchsgebühr (vier Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und eine Abrechnung zum Jahresende)
Abwasserentsorgungsgebühr (siehe Wasserverbrauchsgebühr; in Kleinsendelbach entfällt der 15.11.)
Hundesteuer (in einem Betrag zum 01. März)
Gewerbesteuer (je nach Festlegung im gemeindlichen Erhebungsbescheid)
Für alle wiederkehrenden Steuern und Abgaben gilt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, dass so lange kein neuer Bescheid ergeht, bis sich nicht die Höhe der Beträge oder deren Grundlagen ändern. Sofern Bürger nicht per Einzugsermächtigung am automatischen Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen sie selbst aufgrund vorhandener Bescheide die Beträge ermitteln und überweisen.
Die Bankverbindungen hierfür sind:
Gemeinde Dormitz: Sparkasse Forchheim, Kontonummer 320093, Bankleitzahl 76351040; Raiffeisenbank Neunkirchen am Brand, Kontonummer 411604, Bankleitzahl 77069556.
Gemeinde Hetzles: Sparkasse Forchheim, Kontonummer 320077, Bankleitzahl 76351040; Raiffeisenbank Neunkirchen am Brand, Kontonummer 130265, Bankleitzahl 77069556.
Gemeinde Kleinsendelbach: Sparkasse Forchheim, Kontonummer 320069, Bankleitzahl 76351040; Raiffeisenbank Neunkirchen am Brand, Kontonummer 10464, Bankleitzahl 77069556.
Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung in allen Fällen die Personenkontonummer (PK.Nr.) an, die den Steuerbescheiden (umrandetes Feld) zu entnehmen ist. Ansonsten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung gegeben werden.
Es wird gebeten den Zahlungstermin einzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Beträge ein Säumniszuschlag und im Falle der Mahnung zusätzlich noch eine Mahngebühr anfallen.
Denjenigen Bürgern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen auf deren Konten belastet. Zur Vermeidung von Doppel-Zahlungen sollten diese selbst keine Überweisungen an die Gemeinden vornehmen.
Sofern Sie bisher die Zahlungen selbst erledigen, nun jedoch
am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie uns nur eine
Einzugsermächtigung erteilen. Das
Formular
hierzu können Sie hier
im .pdf Format herunterladen (56 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum
Öffnen der
Datei).
Für alle Fragen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs stehen Ihnen Herr Cloos (Tel. 09134/9969-16) oder Frau Schmitt (Tel. 09134/9969-26) zur Verfügung.