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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ |
Gebühren |
Wasserverbrauchsgebühr:
Gemeinde Dormitz
Für die Wasserversorgung der Gemeinde Dormitz ist ausschließlich der
Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe
Habernhofer Weg
91080 Uttenreuth-Weiher
Telefon: 09134/7978
Telefax: 09134/907630
e-mail: e-mail@zv-marloffstein.de
homepage: www.zv-marloffstein.de
zuständig. Zu technischen Belangen bittet der Zweckverband, sich an die Erlanger Stadtwerke zu wenden:
| 09131/8230 | Technische Beratung und Fragen zur Wasserqualität |
| 09131/8233-3333 | Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen und Unterbrechungen der Wasserlieferung |
Information zur Trinkwasserqualität finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zweckverbands (im .pdf Format):
http://www.zv-marloffstein.de/data/trinkwasseruntersuchung.pdf.
Gemeinde Kleinsendelbach
Für die Wasserversorgung der Gemeinde Kleinsendelbach ist ausschließlich der
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe
Rathausplatz 1
90542 Eckental
Telefon-Verwaltung: 09126/298840
Telefon-technische Werkleitung: 09126/2988413
Telefax: 09126/293586
e-mail: wzv@eckental.de
homepage: www.eckental.de
zuständig. Information zur Trinkwasserqualität finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zweckverbands:
http://www.eckental.de/wasserzweckverband.html.
Gemeinde Hetzles
Die Gemeinde Hetzles verfügt über eine eigenständige
Wasserversorgung. Zuständig in allen diesbezüglichen Fragen ist demnach die
Verwaltungsgemeinschaft Dormitz. Das Trinkwasser wird ständig durch ein
unabhängiges Labor überprüft. Die aktuellen Werte können Sie
hier im .pdf Format (Sie
benötigen zur Darstellung das Programm "Acrobat Reader") herunterladen.
Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:
| Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung | |
| x | Kubikmeterpreis 1,03 Euro |
| + | jährliche Miete für den Wasserzähler 57,90 Euro |
| = | Wasserverbrauchsgebühr netto |
| + | Umsatzsteuer 7% |
| = | Wasserverbrauchsgebühr brutto |
| - | während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) |
| = | Nachzahlung oder Rückerstattung |
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z.B. Mietern ist nicht möglich.
Bei Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) wenden Sie sich bitte an Frau Schmitt (Telefon 09134/9969-26). Für technische Fragen steht Ihnen Frau Gößwein (Telefon 09134/9969-12) zur Verfügung.
Angaben zur Trinkwasserqualität haben wir in einem
Informationsblatt zusammen gestellt, welches Sie
hier herunterladen können (281 kb,
Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).
Kanalgebühr (Entwässerung):
Für Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach teilen sich der Abwasserverband Schwabachtal und die jeweilige Gemeinde die Zuständigkeiten. Die Gemeinde übernimmt die Abrechnung der Kanalgebühren. Deren Berechnung entspricht dem oben genannten Schema beim Wasser. Die Preise belaufen sich auf:
| Dormitz | Hetzles | Kleinsendelbach | |
| Kubikmeterpreis | 2,42 € / 2,28 € | 2,79 Euro | 1,7895 Euro |
| jährlicher Grundpreis | 30,72 Euro | 57,90 Euro | 61,36 Euro |
Auch hier gilt: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z.B. Mietern ist nicht möglich.
Hinweis: Die für die Gartenbewässerung verwendete
Wassermenge kann bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht werden.
Sie muss zu diesem Zweck über einen getrennten Zähler erfasst werden, den der
Anschlussnehmer selbst installieren und warten lässt. Der Zähler ist so
anzubringen, dass nach ihm nur noch außerhalb des Hauses Wasser entnommen werden
kann. Näheres entnehmen Sie bei Bedarf dem entsprechenden
Antrag, welchen sie
hier im .pdf Format herunterladen können (9 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum
Öffnen der
Datei). Achtung: Es ist nicht zulässig, über die Leitung des
Gartenwasserzählers Swimmingpools oder Planschbecken zu befüllen. Deren
Wasser wird schlussendlich der Kanalisation zugeführt und verursacht dort den
gleichen Entsorgungsaufwand wie im Haushalt verwendetes Wasser. Ein Abzug
solcher Mengen ist deshalb nicht möglich.
Für Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) steht Ihnen Frau Schmitt (Telefon 09134/9969-26) zur Verfügung.
In technischen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an den
Abwasserzweckverband Schwabachtal
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth
Telefon: 09131/5069-53
Telefax: 09126/5069-66
e-mail: abwasserverband@vg-uttenreuth.de
Abfallgebühren:
Seit 1. Januar 2005 liegt die ausschließliche Zuständigkeit für Abfallfragen beim Landratsamt Forchheim. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesbezüglich keine rechtsverbindlichen Auskünfte mehr erteilen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das
Landratsamt Forchheim
Abteilung Abfallwirtschaft
Streckerplatz 3
91301 Forchheim
Telefon 09191/86-510 (Herr Werthmann)
Telefax 09191/86-154
e-mail: abfallwirtschaft@lra-fo.de
homepage: www.lra-fo.de (enthält unter anderem auch die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe)