VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ

Gebühren

 

Wasserverbrauchsgebühr:

 

Gemeinde Dormitz

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Dormitz ist ausschließlich der

Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe

Habernhofer Weg

91080 Uttenreuth-Weiher

Telefon: 09134/7978

Telefax: 09134/907630

e-mail: e-mail@zv-marloffstein.de

homepage: www.zv-marloffstein.de

 

zuständig. Zu technischen Belangen bittet der Zweckverband, sich an die Erlanger Stadtwerke zu wenden:

09131/8230 Technische Beratung und Fragen zur Wasserqualität
09131/8233-3333 Entstörungsdienst bei Wasserrohrbrüchen und Unterbrechungen der Wasserlieferung

Information zur Trinkwasserqualität finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zweckverbands (im .pdf Format):

http://www.zv-marloffstein.de/data/trinkwasseruntersuchung.pdf.

 


 

Gemeinde Kleinsendelbach

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Kleinsendelbach ist ausschließlich der

Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwabachgruppe

Rathausplatz 1

90542 Eckental

Telefon-Verwaltung: 09126/298840

Telefon-technische Werkleitung: 09126/2988413

Telefax: 09126/293586

e-mail: wzv@eckental.de

homepage: www.eckental.de

 

zuständig. Information zur Trinkwasserqualität finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zweckverbands:

http://www.eckental.de/wasserzweckverband.html.

 


 

Gemeinde Hetzles

Die Gemeinde Hetzles verfügt über eine eigenständige Wasserversorgung. Zuständig in allen diesbezüglichen Fragen ist demnach die Verwaltungsgemeinschaft Dormitz. Das Trinkwasser wird ständig durch ein unabhängiges Labor überprüft. Die aktuellen Werte können Sie hier im .pdf Format (Sie benötigen zur Darstellung das Programm "Acrobat Reader") herunterladen.

Die Verbrauchsgebühren berechnen sich wie folgt:

  Jahresverbrauch in Kubikmetern (1000 Liter) laut letzter Ablesung
x Kubikmeterpreis 1,03 Euro
+ jährliche Miete für den Wasserzähler 57,90 Euro
= Wasserverbrauchsgebühr netto
+ Umsatzsteuer 7%
= Wasserverbrauchsgebühr brutto
- während des Jahres gezahlte Abschläge (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)
= Nachzahlung oder Rückerstattung

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z.B. Mietern ist nicht möglich.

Bei Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) wenden Sie sich bitte an Frau Schmitt (Telefon 09134/9969-26). Für technische Fragen steht Ihnen Frau Gößwein (Telefon 09134/9969-12) zur Verfügung.

Angaben zur Trinkwasserqualität haben wir in einem Informationsblatt zusammen gestellt, welches Sie hier herunterladen können (281 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

 


 

Kanalgebühr (Entwässerung):

Für Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach teilen sich der Abwasserverband Schwabachtal und die jeweilige Gemeinde die Zuständigkeiten. Die Gemeinde übernimmt die Abrechnung der Kanalgebühren. Deren Berechnung entspricht dem oben genannten Schema beim Wasser. Die Preise belaufen sich auf:

  Dormitz Hetzles Kleinsendelbach
Kubikmeterpreis 2,42 € / 2,28 € 2,79 Euro 1,7895 Euro
jährlicher Grundpreis 30,72 Euro 57,90 Euro 61,36 Euro

Auch hier gilt: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung ist ausschließlich der Eigentümer (bzw. dinglich Berechtigte beim Erbbaurecht) zahlungspflichtig. Eine Abrechnung mit Dritten, wie z.B. Mietern ist nicht möglich.

Hinweis: Die für die Gartenbewässerung verwendete Wassermenge kann bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht werden. Sie muss zu diesem Zweck über einen getrennten Zähler erfasst werden, den der Anschlussnehmer selbst installieren und warten lässt. Der Zähler ist so anzubringen, dass nach ihm nur noch außerhalb des Hauses Wasser entnommen werden kann. Näheres entnehmen Sie bei Bedarf dem entsprechenden Antrag, welchen sie hier im .pdf Format herunterladen können (9 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei). Achtung: Es ist nicht zulässig, über die Leitung des Gartenwasserzählers Swimmingpools oder Planschbecken zu befüllen. Deren Wasser wird schlussendlich der Kanalisation zugeführt und verursacht dort den gleichen Entsorgungsaufwand wie im Haushalt verwendetes Wasser. Ein Abzug solcher Mengen ist deshalb nicht möglich.

Für Verwaltungsfragen (Abrechnung, Einzug, Auszug, usw.) steht Ihnen Frau Schmitt (Telefon 09134/9969-26) zur Verfügung.

In technischen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an den

Abwasserzweckverband Schwabachtal

Erlanger Straße 40

91080 Uttenreuth

Telefon: 09131/5069-53

Telefax: 09126/5069-66

e-mail: abwasserverband@vg-uttenreuth.de

 


 

 

Abfallgebühren:

 

Seit 1. Januar 2005 liegt die ausschließliche Zuständigkeit für Abfallfragen beim Landratsamt Forchheim. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesbezüglich keine rechtsverbindlichen Auskünfte mehr erteilen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das

 

Landratsamt Forchheim

Abteilung Abfallwirtschaft

Streckerplatz 3

91301 Forchheim

Telefon 09191/86-510 (Herr Werthmann)

Telefax 09191/86-154

e-mail: abfallwirtschaft@lra-fo.de

homepage: www.lra-fo.de (enthält unter anderem auch die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe)

 


 

 

 

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