VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ

Fundamt

 

Fundsachen

 

Wer eine verlorene Sache findet und den Besitzer nicht kennt, muss diese beim Fundamt (-> Rathaus Dormitz, im Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) abgeben (§ 965 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Sollte dort niemand erreichbar (z.B. am Wochenende) und die Sache dringlich sein, ist die Abgabe auch bei der Polizeiinspektion Forchheim möglich.

 

Sofern der Gegenstand dann vom Besitzer abgeholt wird, besteht Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB). Ist der Gegenstand nach sechs Monaten noch nicht abgeholt worden, hat der Finder Anspruch auf die Fundsache (§ 973 BGB; bitte bei Abgabe der Fundsache angeben, ob hieran Interesse besteht!).

 

Sollte eine sperrige oder sehr schwere Sache gefunden worden sein, die der Finder nicht selbst abgeben kann, ist das Fundamt zu informieren, welches dann die Abholung veranlasst. Keinesfalls darf ein Fundgegenstand behalten werden. Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand (§ 246 Strafgesetzbuch)!

 

Die aktuell aufbewahrten Fundgegenstände werden (vierzehntägig aktualisiert) auf dieser Seite veröffentlicht. Die Abgabe beim Fundamt ist gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass es zuweilen bis zu vier Wochen und länger dauern kann, bis verlorene Gegenstände bei uns abgegeben werden.

Folgendes ist zur Zeit im Fundamt (Rathaus Dormitz, Erdgeschoss, im Zimmer des Einwohnermeldeamtes) abholbar:

 

 

Fundsache

gefunden am

1 Herrenfahrrad, rot

02.08.2011

1 Herrenfahrrad, silber

03.08.2011

1 Damenfahrrad, schwarz-silber

10.08.2011

1 Herrenfahrrad, hellblau

16.08.2011

1 Herrenfahrrad, blau

28.08.2011

1 Fahrradschlüssel

18.10.2011

1 Damenfahrrad, silber

20.10.2011

1 Lesebrille

02.11.2011

1 Hausschlüssel

01.12.2011

1 Herrenfahrrad, weiß-schwarz

02.12.2011

1 Handy

20.12.2011

1 Herrenfahrrad

25.12.2011

1 Kinderfahrrad

10.01.2012

1 Fahrrad

23.01.2012

 

 

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