VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DORMITZ

Pässe & Ausweise

 

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Achtung: Längere Wartezeit im Einwohnermeldeamt

Mehr Arbeitsaufwand für den neuen Personalausweis bedeutet längere Wartezeit im Einwohnermeldeamt! Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises zum 01.11.2010 haben sich die Arbeitsabläufe bei der Beantragung und bei der Abholung eines Ausweises stark verändert. Neuerungen wie die Online-Ausweisfunktion, die Speicherung des Gesichtsbildes, die freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken, die Überprüfung der Chipdaten oder auch Auskunft über die Staatsangehörigkeit erhöhen den Arbeitsaufwand enorm. Rund fünfzehn Minuten, dreimal so lange wie bisher, dauert die Antragsbearbeitung. Für die Aushändigung von Personalausweisen ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von bisher drei auf acht Minuten angestiegen. Wir bitten um Verständnis, wenn situationsbedingt, gerade auch in den Stoßzeiten am späten Vormittag und donnerstagnachmittags die Wartezeiten länger als üblich ausfallen.

Spezielle Informationen über das Beantragen von Pässen und Ausweisen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt, dass Sie hier im .pdf Format herunterladen können (20 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

Sofern Pässe und Ausweise durch eine andere Person als dem eigentlichen Inhaber abgeholt werden sollen, ist dafür die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Das Formular hierzu können Sie im .pdf Format herunterladen (auch hierfür benötigen Sie das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei):

Vollmacht für die Abholung eines Reisepasses (20 kb)

Vollmacht für die Abholung eines Personalausweises (37 kb)

Zustimmungserklärung für die Beantragung eines Passes oder Ausweises (41 kb)

Allgemeines über das Passwesen können Sie auch den folgenden "Baynet" Seiten der Staatsregierung entnehmen (bitte anklicken - ein neues Fenster erscheint dann):

1. Personalausweise

2. Reisepässe

3. Kinderreisepässe (seit 01.11.2005 werden keine "Kinderausweise" mehr ausgestellt).

Informationen zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010 (elektronische Identifikation, etc.) können Sie auf folgender Seite nachlesen:

http://www.personalausweisportal.de

 


 

Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab dem 14. Lebensjahr bei der Gemeinde (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss) beantragt werden.

Näheres entnehmen Sie bitte der entsprechenden "Baynet" Seite der Staatsregierung, welche Sie hier anklicken können (ein neues Fenster erscheint dann).

 


 

Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes besitzen, in dem die Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) zuerkannt sind, können einen Parkausweis erhalten, mit dem europaweit eine Reihe von Parkerleichterungen (u.a. die Benutzung von Behindertenparkplätzen) gewährt wird.

Den Antrag können Sie hier im .pdf Format herunterladen (5 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei). Bitte reichen Sie diesen zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

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In Bayern können unter bestimmten Voraussetzungen, deren Vorliegen vom Versorgungsamt bestätigt werden muss, auch Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt werden, bei denen im Ausweis die Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson notwendig) zuerkannt sind. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 80 % betragen.

Den Antrag können Sie hier im .pdf Format herunterladen (6 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei). Bitte reichen Sie diesen zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und einem aktuellen Lichtbild bei der VG Dormitz ein (-> Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 


 

Fischereischeine

Die Gemeinden sind auch für die Ausstellung von Fischereischeinen und Jugendfischereischeinen zuständig. Die Gebühren hierfür beurteilen sich nach dem Lebensalter bei Antragstellung. Eine Übersicht dazu können Sie hier im .pdf Format herunterladen (6 kb, Sie benötigen das Programm "Acrobat Reader" zum Öffnen der Datei).

 

Folgende Voraussetzungen sind im Einzelnen zu beachten:

 

1. Fischereischein (ab dem 14. Lebensjahr)

Für den Antrag ist ein Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung zusammen mit zwei aktuellen Passbildern vorzulegen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich (-> Rathaus Dormitz, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss).

 

2. Jugendfischereischein (von 10 bis 18 Jahren)

Es ist neben zwei aktuellen Passbildern auch die Zustimmung beider Elternteile mitzubringen. Persönliches Erscheinen (ersatzweise die Abholung durch die Eltern) ist erforderlich.

 

 

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